Das Kleingedruckte...
 
  • Provisorische Reservierungen müssen, sofern nicht anders vereinbart, spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestätigt werden.

  • Bei Anmietung auf öffentlichem Grund, sowie bei Betrieb gegen Entgelt sorgt der Mieter für die behördliche Genehmigung.

  • Stromanschluß (380 V / 16 A) ist Sache des Mieters.

  • Versicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter stellt eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Geräte.

  • Die Anfahrtkosten sind bei den von uns betreuten Attraktionen bis 75 km Entfernung im Mietpreis inbegriffen. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,50 € berechnet.

  • Beim Sumoringen, sofern von uns betreut, sind bis zu fünf Präsenzstunden, sowie je eine Stunde für Auf- und Abbau im Mietpreis inbegriffen.

  • Das Bullriding wird durch unser Fachpersonal betreut, und es sind bis zu sechs Präsenzstunden, sowie je eine Stunde für Auf- und Abbau im Mietpreis inbegriffen.

  • Bei allen anderen betreuten Attraktionen sind bis zu sechs Präsenzstunden, sowie je eine Stunde für Auf- und Abbau im Mietpreis inbegriffen.

  • Zusätzliche Stunden werden mit 50 € berechnet.

  • Kassierte Gelder während des Engagements gehen zugunsten des Mieters.

  • Bei den abgeholten Attraktionen ist der Mietpreis sowie eine vertraglich festgelegte Kaution bei Abholung zu hinterlegen.

  • Bei Betriebsausfall infolge technischen Defekts oder höherer Gewalt wird jede Haftung abgelehnt. Die Vertragspartner sind nicht zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.

  • AMB-Attraktionen übernimmt keine Schönwettergarantie!

  • Der vereinbarte Preis ist bei Miet-/Spielbeginn bzw. bei Abholung fällig.