- Provisorische Reservierungen müssen, sofern nicht anders vereinbart, spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestätigt werden.
- Bei Anmietung auf öffentlichem Grund, sowie bei Betrieb gegen Entgelt sorgt der Mieter für die behördliche Genehmigung.
- Stromanschluß (380 V / 16 A) ist Sache des Mieters.
- Versicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter stellt eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Geräte.
- Die Anfahrtkosten sind bei den von uns betreuten Attraktionen bis 75 km Entfernung im Mietpreis inbegriffen. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,50 € berechnet.
- Beim Sumoringen, sofern von uns betreut, sind bis zu fünf Präsenzstunden, sowie je eine Stunde für Auf- und Abbau im Mietpreis inbegriffen.
- Das Bullriding wird durch unser Fachpersonal betreut, und es sind bis zu sechs Präsenzstunden, sowie je eine Stunde für Auf- und Abbau im Mietpreis inbegriffen.
- Bei allen anderen betreuten Attraktionen sind bis zu sechs Präsenzstunden, sowie je eine Stunde für Auf- und Abbau im Mietpreis inbegriffen.
- Zusätzliche Stunden werden mit 50 € berechnet.
- Kassierte Gelder während des Engagements gehen zugunsten des Mieters.
- Bei den abgeholten Attraktionen ist der Mietpreis sowie eine vertraglich festgelegte Kaution bei Abholung zu hinterlegen.
- Bei Betriebsausfall infolge technischen Defekts oder höherer Gewalt wird jede Haftung abgelehnt. Die Vertragspartner sind nicht zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.
- AMB-Attraktionen übernimmt keine Schönwettergarantie!
- Der vereinbarte Preis ist bei Miet-/Spielbeginn bzw. bei Abholung fällig.
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